Wettbewerbsrecht und Werberecht

Bei der Beratung auf dem Gebiet des Wettbewerbs- und Werberechts stellen wir die Grenzen des zulässigen Marktverhaltens dar und stellen sicher, dass diese eingehalten werden. Wir betreuen unsere Mandanten schon frühzeitig bei der Entwicklung und Umsetzung von innovativen Werbekonzepten und berücksichtigen dabei auch berufsrechtliche und medienspezifische Werbebeschränkungen.

Ein Schwerpunkt auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts liegt in der Abwehr und Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche werden üblicherweise außergerichtlich mittels einer Abmahnung oder durch eine im gerichtlichen Verfahren erwirkte einstweilige Verfügung geltend gemacht. Wie im gesamten gewerblichen Rechtsschutz kommt hierbei der Abmahnung eine überragende Rolle zu. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ergeht bei vermuteten Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und wird verbunden mit der Aufforderung eine strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abzugeben, um so bestehende Ansprüche schon außergerichtlich zu erfüllen und eine mit weiteren Kosten verbundene gerichtliche Inanspruchnahme zu vermeiden.

Sollten Sie Fragen zum Themenbereich Wettbewerbsrecht / Abmahnung haben, können Sie uns gern kontaktieren:

Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord
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