OLG Hamburg, 18.05.2017, 3 U 211/16

„Mehr Luft von Anfang an“ als Werbeaussage für langwirksame Bronchodilatator irreführend


Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein langwirksamer Bronchodilatator nicht mit der Aussage „Mehr Luft von Anfang an“ beworben werden darf. Die in dem Verfahren beteiligten Parteien vertreiben Arzneimittel zur Dauerbehandlung der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD), bei welcher Patienten stark unter Husten und Atemnot leiden. Zur Behandlung werden sowohl kurzwirksame (akute Beschwerden/Notfallsituation), als auch langwirksame (dauerhafte Anwendung) Bronchodilatatoren verwendet. Das Gericht sieht in der Werbeaussage „Mehr Luft von Anfang an“ eine Irreführung, da der Wortlaut nahelege, die Wirkung des Medikaments trete unmittelbar beziehungsweise sogleich nach der Gabe ein. Eine Anmerkung in einer Fußnote, die darauf verweist, dass die Wirkung innerhalb des ersten Tages beziehungsweise nach 19 Minuten eintrete, werde diesem Verständnis nicht gerecht. Aufgrund der Schwere der Krankheit und dem Verhalten in einer Notfallsituation komme es auf jeden Atemzug an. Auch gäbe es weitere Arzneimittel zur Dauerbehandlung die binnen 1 bis 3 Minuten bzw. 5 Minuten und damit schneller wirken würden als das Arzneimittel der Antragsgegnerin.