Auf dem Gebiet des (klassischen) Medienrechts umfasst unsere anwaltliche Beratung insbesondere das Presse-, Verlags- sowie Film- und Fernsehrecht.
Im Mittelpunkt der presserechtlichen Beratung stehen Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerspruch und Schadensersatz aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Auf dem Gebiet des Verlagsrechts helfen wir unseren Mandanten bei allen Fragen rund um das Verlagsgeschäft, wie z.B. bei der Gestaltung von Verlagsverträgen, dem Anzeigengeschäft und der Veröffentlichung von Printmedien.
Des Weiteren stehen wir unseren Mandanten bei der Filmfinanzierung, der Abwicklung von Lizenzgeschäften und der Gestaltung von Verträgen für Film- und Fernsehschaffende mit unserer Expertise zur Verfügung.
Aufgrund der mittlerweile überragenden Bedeutung von Internetpräsenzen und sozialen Netzwerken bei der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen liegt unserer Beratungsschwerpunkt seit Jahren verstärkt auf den sog. Neuen Medien. Damit unsere Mandanten auf Ihren Websites und in den „Social Media“, wie z.B. facebook und Co., erfolgreiches Onlinemarketing betreiben können, helfen wir diesen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Datenschutzrichtlinien, Social Media Guidelines und Policies sowie entsprechenden Nutzungsbedingungen.
Im Medienrecht kommt der Abmahnung bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen eine besondere Bedeutung zu. Die Abmahnung stellt dabei das typische außergerichtliche Instrumentarium dar, um Schutzrechtsverletzungen zu ahnden. Eine medienrechtliche Abmahnung ergeht dabei insbesondere bei (behaupteten) Verstößen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, verbunden mit der Aufforderung eine strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abzugeben, um hierdurch eine mit weiteren Kosten verbundene gerichtliche Inanspruchnahme zu vermeiden. In diesem Zusammenhang stehen wir unseren Mandanten sowohl bei der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei der Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme durch Dritte zur Seite.
Sollten Sie Fragen zum Themenbereich Medienrecht/ Neue Medien/ Social Media/ Abmahnung haben, können Sie uns gern kontaktieren:
Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord
Speicherstraße 100
44147 Dortmund (Hafen)
T. +49 (0) 231 – 729640-40
F. +49 (0) 231 – 729640-44