LG München I, 29.06.2016, 25 S 22426/15

Drehbuchautorin und Regisseurin muss Veröffentlichung ihres Geburtsjahres auf Wikipedia hinnehmen


Die Veröffentlichung des Geburtsjahres einer Drehbuchautorin und Regisseurin einer TV-Serie in dem Online-Lexikon Wikipedia verstößt weder gegen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht, noch gegen Datenschutzrecht, wenn das Geburtsjahr aus einer öffentlich zugänglichen Quelle stammt, die sie selbst eröffnet hat. Mit diesem Urteil wies das LG München die Berufung des Urteils des AG München vom 06.11.2015 – 142 C 30130/14 zurück und bestätigte die dort vertretene Ansicht, dass bei Daten aus dem Bereich der Privatsphäre die Persönlichkeitsinteressen hinter der Meinungsfreiheit zurücktreten müssen, wenn die verbreiteten Tatsachen richtig sind, an der Veröffentlichung ein öffentliches Interesse im Sinne der Meinungsbildung besteht und die Folgen der Veröffentlichung für den Betroffenen nicht schwerwiegend sind. Diese Voraussetzungen sah das Gericht bei der als renommierte, in der Öffentlichkeit bekannte und stehende Dokumentarfilm-Produzentin, die sich gegen eine Veröffentlichung ihres Geburtsdatums in einem Online-Lexikon einsetzte, als gegeben. Gerade angesichts der Tatsache, dass die Information über das Geburtsdatum der Klägerin aus ihrer öffentlich zugänglichen Dissertation stammen, lägen keine schwerwiegenden Folgen vor – das Interesse der Öffentlichkeit überwiege in diesem Fall. Der Klage wurde nicht stattgegeben, sodass das Online Lexikon die betreffenden Informationen weiter veröffentlichen kann.