Lucky Strike Werbung zulässig
Musikproduzent Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover sind mit ihrer Grundrechtsbeschwerde über Werbung mit ihren Vornamen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht gescheitert. Die Vornamen der beiden Kläger waren in einer ironisch-satirischen Werbekampagne von „Lucky Strike“ 2000 und 2003 aufgetaucht. Die Kläger sahen sich in ihrem Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens verletzt. In Deutschland waren sie bereits vor dem Bundesgerichtshof mit einer Schadensersatzklage gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wies nun die Grundrechtsbeschwerde wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Kläger ab, da die Werbung die Beschwerdeführer weder abwertend noch negativ darstelle.