OLG Karlsruhe, Urteile v. 02.02.2015, Az.: 6 U 130/14, 6 U 131/14, 6 U 132/14

Kein Unterlassungsanspruch gegen Journalisten wegen Verdachtsberichterstattung


In den Medien wurde anonym über den Fall eines Zahnarztes berichtet, der im Verdacht stand, gesunde Zähne gezogen zu haben, um hinterher Implantate einzusetzen. Daraufhin klagte der betroffene Zahnarzt im einstweiligen Verfahren auf Unterlassung der Berichterstattung, da er sich durch die detaillierte Berichterstattung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verneinte den Unterlassungsanspruch, da hier das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Pressefreiheit zurückstehen müsse. Der Artikel hielte sich nach Ansicht der Richter an die journalistischen Grundsätze für eine rechtmäßige Verdachtsberichterstattung. Damit wurden insgesamt drei Anträge des betroffenen Arztes auf einstweilige Untersagung einer weiteren Veröffentlichung abgelehnt.