LG Hamburg, 12.07.2017, 318 O 195/17

Yoko Ono erzwingt Namensänderung für Hamburger Szene-Kneipe


Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Hamburger Szene-Kneipe „Yoko Mono Bar“ ihren Namen nach 17 Jahren ändern muss. Der Name sei der Klägerin Yoko Ono, der Frau des 1980 erschossenen Beatles-Mitglied John Lennon zu ähnlich. Die Klägerin sah in der Verwendung eine Verletzung ihrer Rechte, da der Name der Bar ihrem Namen sehr ähnele und dadurch ohne ihr Einverständnis zu gewerblichen Zwecken genutzt werde. Dem stimmte das LG Hamburg zu und erließ eine einstweilige Verfügung zur Änderung des Namens, deren Nichtbefolgung eine Strafe in Höhe von bis zu 250.000 € zur Folge haben könnte.