(LG Heidelberg, Urteil v. 15.01.2015, Az.: 3 S 27/14)

Zulässiger Abbruch einer Ebay-Auktion bei auftretenden Mängeln


Aus einem Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 15.01.2015 geht hervor, dass ein Ebay-Verkäufer keinen Schadensersatz zahlen muss, obwohl er die Versteigerung eines Sportwagens wegen Mängeln kurzfristig abgebrochen hatte. Bereits nach zwei Tagen brach er die für zehn Tage angesetzte Auktion ab, da er Ruckeln und Zündaussetzer an dem Wagen feststellte. Die Schadensersatzforderung in Höhe von 15.000 € eines Bieters lehnte das Gericht mit der Begründung ab, dass Ebay in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hinweise, dass ein Angebot zurückgenommen werden kann, wenn der Gegenstand des Angebots während der Laufzeit der Auktion beschädigt werde.