(EuGH, Urteil v. 15.01.2015, Az.: C-573/13

Airlines müssen Endpreis bei Online-Buchung sofort anzeigen


In einem Urteil vom 15.01.2015 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass Fluggesellschaften ihren Kunden bei Online-Buchungen von Beginn an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen müssen. Dem Urteil des Gerichtshofs und der entsprechenden Vorlage des Bundesgerichtshofes ging eine Klage mehrerer Verbraucherverbände gegen Air Berlin aus dem Jahr 2008 voraus. Air Berlin zeigte damals Ergebnisse einer Flugsuche im Buchungssystem in einer Tabelle an, wies dabei jedoch nur bei der vorausgewählten Verbindung oder der vom Kunden angeklickten Verbindung den Endpreis pro Person aus. Die Europäischen Richter entschieden, dass dies den im Unionsrecht aufgestellten Anforderungen an die Transparenz der Preise von Luftverkehrsdiensten (Verordnung (EG) Nr. 1008/2008) nicht genüge. Im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems ist bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, auch ihrer erstmaligen Angabe, der zu zahlende Endpreis anzugeben. Dies gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten, sondern für jeden Flugdienst, der angezeigt wird.