Widerrufsrecht bei Bestellung nach Baukastensystem
Im vorliegenden Verfahren bestellte ein Kunde über eBay eine Couch-Garnitur zum Preis von 1.699,00 Euro, die er aus fast 300 möglichen Varianten zusammengestellt hatte. Nach der Lieferung der Couch widerrief er den Online-Kauf. Der Online-Händler weigerte sich jedoch, den Widerruf anzuerkennen und den Kaufpreis zurück zu zahlen. Das Widerrufsrecht sei ausgeschlossen, da eine individuelle Anfertigung im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vorliege. Das Amtsgericht Dortmund entschied, dass die Couch-Garnitur nicht individuell nach den Wünschen des Kunden angefertigt worden sei und verurteilte den Online-Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises. Es reiche nicht aus, dass Kunden sich aus einem Baukastensystem bedienen, da hier die einzelnen Bausteine für sich genommen wiederverwendet werden können und die Sache nach Rückgabe durch den Kunden für den Händler im Gegensatz zu individuell angefertigter Ware nicht wertlos sei.