BGH, 25.08.2015, X ZR 110/13

„Slide to unlock“ Patent von Apple gekippt


Die Berufung des kalifornischen Unternehmens Apple gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts ist gescheitert. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass das Patent für das Entsperren via Wischgeste ungültig ist. Ursprünglich stritten Apple, Samsung und Motorola Mobility um das Patent für die Wischgeste zum Entsperren, wobei Apple und Samsung den Streit für den Raum außerhalb der USA beilegten. Konkret geht es um das Europäische Patent EP 1964022. Zunächst hatte Motorola Nichtigkeitsklage gegen das von Apple angemeldete Patent eingelegt. Das Bundespatentgericht hatte dem Antrag seitens Motorola 2013 stattgegeben und entschieden, dass das Apple-Patent nichtig ist, weil das Verfahren zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit berührungsempfindlichem Bildschirm dem Stand der Technik entspreche und kein technisches Problem löse (Az. 2 NI 59/11). Über die Berufung gegen diese Entscheidung hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter verneinten das Vorliegen „erfinderischer Tätigkeit“ mit dem Argument, dass bereits im Jahr 2004 das Mobiltelefon Neonode N1 eine „slide to unlock“ Funktion hatte. Zwar gehe das Apple-Patent über den dort verkörperten Stand der Technik hinaus, jedoch beruhe es nicht auf erfinderischer Tätigkeit. Der BGH setzt damit den Trend gegen Trivialpatente fort.