(EuG, 30.09.2015, T-364/13)

Krokodil gegen Kaiman


Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Bildmarke der polnischen Gesellschaft Mocek und Wenta in Form eines Kaimans nicht als solche eingetragen werden kann. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung des Europäischen Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM). Das französische Unternehmen Lacoste legte im Jahr 2007 gegen die Anmeldung eines Bildzeichens als Gemeinschaftsmarke der polnischen Mocek und Wenta Gesellschaft Widerspruch ein und berief sich auf eine ältere Gemeinschaftsmarke. Das HABM gab dem Widerspruch teilweise statt und verweigerte die Eintragung der Kaiman-Marke für die Bereiche Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe. Die Luxemburger Richter des Europäischen Gerichts bejahten eine Verwechslungsgefahr der beiden Marken. Von großer Bedeutung war dabei, dass die Öffentlichkeit glauben könnte, dass die Waren der Hersteller aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen könnten, mithin der Kaiman von Mocek und Wenta als Variante des Krokodils von Lacoste wahrgenommen werden könnte. Sollten Rechtsmittel eingelegt werden, so hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden.