Kein Schadensersatz bei unerlaubter Nutzung von Online-Foto unter Creative Common License
Das OLG Köln verneint einen Schadensersatzanspruch bei unerlaubter Nutzung von Online-Fotos, wenn diese unter Creative Common License veröffentlicht wurden. Im vorliegenden Fall wurde ein Bild der Speicherstadt, welches unter der Creative Common License vergeben wurde, durch einen Nutzer verwendet, der sich nicht an die Bedingungen der Lizenz hielt. Daraufhin verlangte der Kläger Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung und forderte eine Unterlassungsklärung – nach dem OLG Köln zu Unrecht. Dieses entschied, dass Bilder die unter der Creative Common Lizenz kostenlos vergeben werden, keinen wirtschaftlichen Wert mehr haben. Wenn ein Lichtbild für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzungen, also insgesamt kostenfrei zur Verfügung gestellt würde, wäre nicht ersichtlich, welchen wirtschaftlichen Sinn eine weitere entgeltliche Lizenzierung daneben haben könne. Einen etwaigen Schadensersatzanspruch sah das Gericht somit als unbegründet an.