LG Braunschweig, 19.06.2017

Adidas hat Design der „Stan Smith Boost“- Sohlen nicht von Puma abgeguckt


Der Sportartikelhersteller Puma ist mit dem Versuch gescheitert, dem Konkurrenten Adidas den Verkauf des Sportschuhs “Stan Smith Boost” zu verbieten. Das hat eine Verhandlung am 19.06.2017 vor dem Landgericht in Braunschweig ergeben, in deren Verlauf die Klage zurückgenommen wurde. Das LG Braunschweig sieht keine Verletzung der europäischen Geschmacksmuster von Puma durch die „Stan Smith Boost“-Sohlen von Adidas. Die Sohlen seien optisch zu unterschiedlich um eine Rechtsverletzung zu begründen. Dies ergab eine mehrstündige mündliche Verhandlung, in welcher Puma versuchte, dem Konkurrenten Adidas den Vertrieb des Schuhs „Stan Smith Boost“ zu verbieten.