OLG Hamm, 20.02.2017, 3 U 138/15

7000 € Schmerzensgeld wegen unerlaubter Veröffentlichung intimer Fotos im Internet


Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Mann, der ohne Zustimmung ein Foto einer Frau beim Oralverkehr im Internet veröffentlicht und die Frau dadurch einen gesundheitlichen Schaden erleidet, zu Schmerzensgeld, im vorliegenden Fall in Höhe von 7.000 EUR, verpflichtet werden kann. In dem Fall fertigte der Beklagte 2011 ein Foto an, welches ihn und die Klägerin (seine Freundin) beim privaten Oralverkehr zeigt. Das Foto, auf welchem die Klägerin klar zu erkennen ist, stellte der Beklagte nach der Trennung im Jahr 2013 auf eine öffentlich zugängliche und von Freunden und Bekannten des Paares besuchten Internetplattform online. In Folge der Verbreitung des Fotos vor allem über soziale Netzwerke erlitt die Klägerin eine sich über mehrere Jahre erstreckende, psychische Erkrankung. Deswegen verlangte sie Schadensersatz, unter anderem ein Schmerzensgeld von mindestens 5.000 EUR: Das Gericht sprach der Klägerin nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 EUR zu und begründete dies damit, dass der Beklagte der Klägerin durch Veröffentlichung des Fotos einen Gesundheitsschaden zugefügt habe. Angesichts der Schwere der Verletzungen und ihre Folgen, wie etwa die Auswirkung auf die Lebensgestaltung der Klägerin, sowieso das Verschulden des Schädigers sei die Höhe des Betrags angemessen. Die Klägerin habe die Öffentlichkeit nach Veröffentlichung des Fotos gescheut und sich längere Zeit zurückgezogen. Die Veröffentlichung sei eine massive Bloßstellung der aufgrund ihres jungen Alters besonders verletzlichen Klägerin (geboren 1995) gegenüber einer unüberschaubaren Anzahl von Personen, u.a. aus ihrem nahen Umfeld. Dem Beklagten sprach das Gericht zu, dass die weiter Verbreitung des Fotos ohne sein Zutun geschah – er löschte das Bild nach kurze Zeit. Auch sei er zu dem Zeitpunkt sehr jung und vermutlich stark alkoholisiert gewesen, sodass er die Folgen seines Handelns nicht vollständig überblicken konnte. Auch sei die Klägerin mittlerweile an einen anderen Wohnort gezogen, sodass, wie sie bestätigte, keine weiteren massiven Beeinträchtigungen zu erwarten sein. Außerdem entstand das Foto überwiegend wahrscheinlich im Einvernehmen. Nach Würdigung der gesamten Umstände setzte das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 EUR fest.