Musikrecht

Das Musikrecht stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord dar. Insbesondere Fragen aus dem Urheberrecht und dem Vertragsrecht prägen das Musikrecht. Wir beraten und vertreten wir unsere Mandanten, zu denen neben Bands und einzelnen Musikern auch Verlage, Musikvertriebe, Veranstalter und Plattenlabels zählen, bei allen auftretenden Rechtsfragen.

Da ein Schwerpunkt im Musikrecht regelmäßig auf dem Vertragsrecht (“der Plattenvertrag ”) liegt, ist häufig die Gestaltung und Überprüfung von urheberrechtlichen Lizenzverträgen, wie z.B. dem Künstlerexklusivvertrag oder dem Bandübernahmevertrag, Gegenstand unserer Beauftragung. Hier können sich etwa Fragen zu Dauer und Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen) im ” Plattenvertrag ”, z.B. einem Künstlerexklusivvertrag oder einem Bandübernahmevertrag, stellen. Auch müssen vielfach Möglichkeiten der Vertragsaufhebung oder Kündigung erörtert werden. In diesem Zusammenhang sind im Musikrecht oft Erwägungen, wie die Angemessenheit der Vergütung des Urhebers oder die zweckmäßige Begrenzung der Rechteeinräumung im ” Plattenvertrag ”, zu beachten. Auch die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL werfen bei den im Musikgeschäft Tätigen häufig rechtliche Fragen auf.

Einen weiteren Schwerpunkt auf dem Gebiet Musikrecht bildet der Bereich des Veranstaltungsrechts, der eng mit der Tätigkeit von Musikern verknüpft ist. Werden Auftritte gebucht, kommt es zu einer Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen der Künstler und Veranstalter. Hierbei ist oft nicht klar, wer im Falle einer Leistungsstörung für eingetretene Schäden haftet. Wir helfen unseren Mandanten daher bereits im Vorfeld derartigen Auseinandersetzungen durch klare vertragliche Vereinbarungen vorzubeugen.

Sollten Sie Fragen zum Thema Musikrecht z.B. zu Ihrem ” Plattenvertrag ” in Form von einem Künstlerexklusivvertrag oder Bandübernahmevertrag haben, kontaktieren Sie uns unter:

Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord
Speicherstraße 100
44147 Dortmund (Hafen)
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