Markenrecht

Wer sicherstellen will, dass ihm die Nutzung seines Namens, seiner Domain, seines Logos oder eines Slogans nicht irgendwann durch ein anderes Unternehmen untersagt wird, sollte frühzeitig eine entsprechende Recherche vornehmen lassen und eine Markenanmeldung in Erwägung ziehen. Bei einer Markeneintragung schätzen wir bereits im Vorfeld die Risiken ab und stellen sicher, dass keine Eintragungshindernisse entgegenstehen. Zudem entwerfen wir Lizenzverträge, mit denen Nutzungsrechte an Marken eingeräumt werden. Außerdem helfen wir unseren Mandanten ihre Rechte an einer Marke gerichtlich wie außergerichtlich durchzusetzen.

Im Markenrecht kommt bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen der Abmahnung eine besondere Bedeutung zu. Die Abmahnung ist das klassische außergerichtliche Instrumentarium auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Eine markenrechtliche Abmahnung ergeht bei behaupteten Verstößen gegen das Markenrecht und wird verbunden mit der Aufforderung eine strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abzugeben, um so bestehende Ansprüche zu erfüllen und eine mit weiteren Kosten verbundene gerichtliche Inanspruchnahme zu vermeiden.

Sollten Sie Fragen zu dem Themenbereich Markenrecht/ Kennzeichenrecht haben, weil Sie z.B. eine Markenanmeldung beabsichtigen, sich gegen Unterlassungsansprüche wehren müssen oder selbst eine markenrechtliche Abmahnung aussprechen wollen, so können Sie uns gern kontaktieren:

Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord
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