Pudel gegen Puma
Puma kann die Löschung einer Marke verlangen, die sich in Form einer Parodie an ihre Marke anlehnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Verfahren hatte Puma als Inhaberin der deutschen Wort-Bild-Marke gegen die Inhaberin einer prioritätsjüngeren Marke mit dem Schriftzug „Pudel“ und dem Umriss eines „springenden Pudels“ geklagt, da das Unternehmen in der Registrierung der Marke der Beklagten eine Verletzung ihres Markenrechts sah. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Ähnlichkeit der Zeichen nicht so groß sei, dass eine Verwechslungsgefahr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG bestehe, jedoch nutze die Beklagte die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der bekannten Marke Puma im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG aus. Darüber hinaus könne sich die Beklagte zur Rechtfertigung nicht auf die Grundrechte auf freie künstlerische Betätigung oder auf freie Meinungsäußerung berufen.