„Fucking hell“ – Darf ein Bier so heißen?


Fucking Hell ist ein deutsches helles Bier mit einem Alkoholgehalt von 4,9 %. Das Bier wird von der Fucking Hell GmbH & Co. Handels KG vertrieben. Benannt ist das Bier nach dem österreichischen Dorf Fucking. Brisant ist die Parallele zum Kraftausdruck „Fucking Hell“ aus dem Englischen. Im Deutschen hingegen bezieht sich „Fucking“ auf den Ort Fucking und „Hell“ auf die Farbe des Bieres. Von Beginn an wurde die im Juni 2007 beantragte Markeneintragung kontrovers diskutiert und vom Europäischen Harmonisierungsamt (HABM) in Alicante zunächst unter Hinweis auf Blasphemie und Abfälligkeit abgelehnt. Dagegen legten die Anmelder unter Verweis auf den echten Ortsnamen Fucking bei Salzburg erfolgreich Beschwerde ein. Am 28. März 2010 genehmigte das HABM die Marke. Im Januar 2011 folgte die Eintragung einer Bildmarke die das Motiv für das Etikett des Bieres umfasst: Ein Engel, der den Teufel am Bart zieht. Mittlerweile wird das Bier weltweit verkauft. Im weiteren Verlauf sollte die Marke auf Kleidung, Schnuller, Postkarten, Gläser etc. ausgedehnt werden. Ein entsprechender Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt in München wurde jedoch abgelehnt. Es handele sich nicht um einen derart globalen Markennamen, sondern vielmehr habe der Begriff die Bedeutung „verdammte Scheiße“ und es sei davon auszugehen, dass der Begriff auch als derbes Schimpfwort verwendet wird. Durch einen Widerspruch der Antragsteller kam die Sache vor das Bundespatentgericht. Die Antragsteller führten aus, es handele sich um „ein Wortspiel, das vom inländischen Verkehr wegen seiner Interpretationsfähigkeit als fantasievoll und überraschend aufgefasst werde“. Das Bundespatentgericht entsprach dieser Ansicht und merkte an, dass die angemeldete Marke ihrem Wortsinn nach ein derbes Schimpfwort darstelle, eine ästhetische Prüfung hinsichtlich der Anforderungen des guten Geschmacks jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens sein könne. Die Marke wurde eingetragen. Konträr zu dieser Ansicht des 26. Senats des Bundespatentgerichts entschied Ende 2013 der 27. Senat in einem anderen Markeneintragungsverfahren, dass der Fluch „Fucking hell“ nicht von Amts wegen als Marke geschützt werden muss. Die Wortfolge verstoße gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung und genieße daher keinen Markenschutz. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger keine Rechtsbeschwerde ein. Damit stehen die Entscheidungen der Senate nun nebeneinander. Abschließend ist festzustellen, dass das Bier “Fucking Hell” heißen darf. Und das, obwohl es in Fucking gar keine Brauerei gibt. Eine Brauerei bei Fucking hatte abgelehnt, das Bier abzufüllen. Gebraut wird das Bier mittlerweile in der Brauerei Hartmannsdorf bei Chemnitz.