Schwerpunkte

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt zum einen den Urheber in seinem »Persönlichkeitsrecht«. Zum anderen dient
es der Sicherung der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers an dem von ihm geschaffenen Werk. Unser Angebot auf dem Gebiet des Urheberrechts reicht von der Beratung über die Gestaltung von Künstler-, Agentur-, Produktions-, Verleih- und sonstigen Verwertungsverträgen, bis hin zur anwaltlichen Abmahnung. Außerdem bieten wir die Erstellung von Gutachten und die Ausarbeitung von Vergleichen sowie die Prozessvertretung in Urheberrechtsstreitsachen an.

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