Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt zum einen den Urheber in seinem »Persönlichkeitsrecht«. Zum anderen dient es der Sicherung der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers an dem von ihm geschaffenen Werk. Unser Angebot auf dem Gebiet des Urheberrechts reicht von der Beratung durch einen Anwalt über die Gestaltung von Künstler-, Agentur-, Produktions-, Verleih- und sonstigen Verwertungsverträgen, bis hin zur urheberrechtlichen Abmahnung. Außerdem bieten wir die Erstellung von Gutachten und die Ausarbeitung von Vergleichen sowie die bundesweite Prozessvertretung durch einen Anwalt in Urheberrechtsstreitsachen an.

Ein Schwerpunkt unseres Angebots im Urheberrecht bildet dabei die Durchsetzung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche. In diesem Zusammenhang erstellen wir für unsere Mandanten entsprechende Abmahnschreiben bzw. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um deren Ansprüche effizient durchzusetzen. Des Weiteren vertreten wir unsere Mandanten bei unberechtigten Abmahnungen und der gerichtlichen Inanspruchnahme vermeintlicher Urheberrechtsverstöße.

Die Abmahnung ist das klassische außergerichtliche Instrumentarium im Urheberrecht. Eine solche Abmahnung ergeht bei vermuteten Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und wird verbunden mit der Aufforderung eine strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abzugeben, um so bestehende Ansprüche schon außergerichtlich zu erfüllen und eine mit weiteren Kosten verbundene gerichtliche Inanspruchnahme zu vermeiden.

Sollten Sie Fragen zum Themenbereich Urheberrecht haben oder eine Abmahnung mit Bezug zum Urheberrecht erhalten haben, kontaktieren Sie uns unter:

Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord
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