Schwerpunkte
- Kunst- und Künstlerrecht
- Medienrecht
- IT- Recht
- Urheberrecht
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht und Werberecht
- Vertragsgestaltung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gründerberatung und Gesellschaftsrecht
- Designrecht
- Musikrecht
Musikrecht
Auf dem Gebiet des Musikrechts beraten wir unsere Mandanten bei allen auftretenden Rechtsfragen.
Der Schwerpunkt liegt regelmäßig auf dem Vertragsrecht, insbesondere der Vertragsgestaltung und -überprüfung Hier können sich beispielsweise Fragen zu Dauer und Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen) in einem Künstlerexklusivvertrag oder Bandübernahmevertrag stellen. Auch müssen vielfach Möglichkeiten der Vertragsaufhebung oder Kündigung erörtert werden. In diesem Zusammenhang stehen auch andere Erwägungen, wie die Angemessenheit der Vergütung des Urhebers oder die zweckmäßige Begrenzung der Rechtseinräumung. Auch die Tätigkeiten der Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL werfen häufig rechtliche Fragen für die im Musikgeschäft Tätigen auf.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Bereich des Veranstaltungsrechts, der eng mit der Tätigkeit von Musikern verknüpft ist. Werden Auftritte gebucht, kommt es zu einer Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen der Künstler und Veranstalter. Hierbei ist oft nicht klar, wer im Falle einer Leistungsstörung für eingetretene Schäden haftet. Wir helfen unseren Mandanten daher bereits im Vorfeld derartigen Auseinandersetzungen durch klare vertragliche Vereinbarungen vorzubeugen.
