Schwerpunkte

Medienrecht

Auf dem Gebiet des (klassischen) Medienrechts umfasst die anwaltliche Beratung insbesondere das Telekommunikations-, Presse-, Verlags- sowie Film- und Fernsehrecht. Im Mittelpunkt der presserechtlichen Beratung stehen Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerspruch und Schadensersatz aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Im Bereich des Verlagsrechts beraten wir bei Fragen rund um das Anzeigengeschäft, den Druck, der Einhaltung von Impressumspflichten sowie die Abgabe von Pflichtexemplaren. Des Weiteren helfen wir unseren Mandanten bei der Filmfinanzierung, der Abwicklung von Lizenzgeschäften und der Gestaltung von Verträgen für Film- und Fernsehschaffende.

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