Kunst- und Künstlerrecht

Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord ist die umfassende Beratung von Künstlern und anderen im Kreativbereich Tätigen. Hier sind neben spezifischen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Urheberrecht, dem (internationalen) Kulturgüterschutz, dem Geschmacksmusterrecht und dem Künstlersozialversicherungsrecht auch allgemeine Rechtsgebiete wie Vertragsrecht, Stiftungsrecht und Internationales Privatrecht von Bedeutung. Des Weiteren haben sich Spezialgebiete wie das Designrecht, Musikrecht, Fotorecht und Filmrecht herausgearbeitet.

Das Beratungsangebot der „Hafenkanzlei“ erstreckt sich auf alle Fragen rund um die Erstellung, Ausstellung, Vervielfältigung und den Verkauf von Kunstwerken sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Kunst- und Kulturbetrieb Beteiligten. Zur Mandantschaft zählen nicht nur einzelne Künstler wie Maler, Fotografen, Filmschaffende, Musiker, Designer und Schauspieler, sondern auch Produktionsfirmen, Verlage, Galerien, Kunsthändler sowie Konzert- und Eventveranstalter.

Sollten Sie Fragen zum Themenbereich Kunst- und Künstlerrecht haben, kontaktieren Sie uns unter:

Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord
Speicherstraße 100
44147 Dortmund (Hafen)
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